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   FG München, 14.02.2007 - 9 K 202/06   

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https://dejure.org/2007,14738
FG München, 14.02.2007 - 9 K 202/06 (https://dejure.org/2007,14738)
FG München, Entscheidung vom 14.02.2007 - 9 K 202/06 (https://dejure.org/2007,14738)
FG München, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 9 K 202/06 (https://dejure.org/2007,14738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Abzweigung des Kindergeldes an den Träger der Jugendhilfe; Bestehen einer Unterhaltspflichtverletzung des kindergeldberechtigten Elternteils; Beteiligung des Kindergeldberechtigten vom Träger der Jugendhilfe an den Kosten für die Leistungen der ...

  • Judicialis

    BGB § 1602; ; EStG § 66 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 4; ; EStG § 76; ; SGB VIII § 10 Abs. 2; ; SGB VIII § 34; ; SGB VIII §§ 90 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensausübung bei Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger; Verletzung der Unterhaltspflicht als Abzweigungsvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensausübung bei Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger - Verletzung der Unterhaltspflicht als Abzweigungsvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ermessausübung bei Abzweigung des Kindergeldes an einen Sozialhilfeträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1178
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus FG München, 14.02.2007 - 9 K 202/06
    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, selbst geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten miteinzubeziehen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFH/NV 2006, 1575).

    Unter Berücksichtigung der in § 74 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. EStG zum Ausdruck kommenden 7 Wertung des Gesetzes ist jedoch eine Abzweigung in der Regel dann unzulässig, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe mindestens des Kindergeldes leistet (BFH-Urteile vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; in BFH/NV 2006, 1575).

    Da der angefochtene Bescheid bereits wegen fehlender Ermessenserwägungen im Rahmen der Entscheidung über die Abzweigung dem Grunde nach rechtswidrig ist, braucht auf den Umstand, dass der angefochtene Bescheid sich, soweit es um die Höhe des abzuzweigenden Betrags geht, nur mit der Frage des nach § 74 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 76 EStG maximal abzweigbaren Betrags beschäftigt, aber keine Erwägungen anstellt, warum nur eine Abzweigung in dieser Höhe ermessensgerecht sei (vgl. BFH in BFH/NV 2006, 1575), nicht mehr eingegangen zu werden.

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus FG München, 14.02.2007 - 9 K 202/06
    Unter Berücksichtigung der in § 74 Abs. 1 Satz 3 2. Alt. EStG zum Ausdruck kommenden 7 Wertung des Gesetzes ist jedoch eine Abzweigung in der Regel dann unzulässig, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhalt in Höhe mindestens des Kindergeldes leistet (BFH-Urteile vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; in BFH/NV 2006, 1575).
  • BFH, 13.08.2007 - III B 51/07

    Kindergeld; Abzweigung

    Es führte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1178 veröffentlichten Urteil aus, der Anwendungsbereich des § 74 Abs. 1 EStG sei zwar eröffnet, weil der Kläger die ihm durch die Beigeladene gemäß § 94 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auferlegten Kostenbeiträge nicht geleistet habe.
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Diese Unterhaltsleistungen sind aber bei der Ausübung des Ermessens, ob und in welcher Höhe das Kindergeld abzuzweigen ist, zu berücksichtigen (vgl. auch Urteil des FG München vom 14. Februar 2007 9 K 202/06, EFG 2007, 1178; Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 51/07, BFH/NV 2007, 2276 zurückgewiesen; Urteil des FG München vom 14. Februar 2007 9 K 2453/06, EFG 2007, 1179; Urteil des FG München vom 26. Oktober 2005 10 K 3833/03, [...]Dokument).
  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 4 K 2995/07

    Keine Abzweigung von Kindergeld zugunsten des Sozialhilfeträgers bei erheblichem

    Der Senat sieht sich mit dieser Auslegung im Einklang mit der überwiegenden Auffassung der Finanzgerichte und des Schrifttums (vgl. Urteile des FG Berlin vom 15. September 2006 10 K 10102/06, nicht veröffentlicht, [...], Az. des BFH: III R 36/07, des Hessischen FG in RdLH 2008, 40, des FG München vom 14. Februar 2007 9 K 202/06, EFG 2007, 1178, unter 2. - bestätigt durch BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 51/07, BFH/NV 2007, 2276 -, und des Thüringer FG in EFG 2008, 865, unter 2. e.; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 28. Aufl., § 74 Rz. 4; vgl. auch Treiber in Blümich, § 74 EStG Rz. 36; anderer Ansicht: Reuß, Anmerkung in EFG 2008, 869, unter 7., und Greite, Anmerkung in FR 2006, 896).
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